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Kulturelles Erbe in Brandenburg auch jenseits der „Hauptstadtregion“ dauerhaft sichern und als Entwicklungspotential beachten

Die Brandenburgische Schlösser gGmbH wurde im Jahre 1992 gegründet. Sie hat größte Verdienste durch die Sicherung und Sanierung kulturhistorisch äußerst wichtiger und erlesener Denkmale in Brandenburg - soweit sie nicht schon ohnehin der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ angehörten - erworben.

Ich war bis Mai 2019 ehrenamtlicher Bürgermeister und durfte das am Beispiel des in meiner Gemeinde Großkmehlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelegenen Renaissance-Wasserschlosses erleben. Im Frühjahr 2008 wurde zwischen der Gemeinde und der Brandenburgischen Schlösser gGmbH eine Projektgemeinschaft für die Sanierung des Schlossareals Großkmehlen vereinbart.
Es wurde abgesprochen, dass die Gemeinde Ideen zur Nutzung des Schlossareals für bisher an anderer Stelle befindliche Aktivitäten einbringt und in Abstimmung mit dem Schlosseigentümer Begründungen für diese Nutzungen bei der Beantragung von Fördermitteln für entsprechende Baumaßnahmen benennt. Als Voraussetzung für diese Bau- und Sanierungsmaßnahmen erfolgte auch der Erwerb von Grundstücken auf dem Schlossareal, die sich im Besitz Dritter befanden, durch die Gemeinde. Für alle genannten Aktivitäten wurde in der Gemeinde geworben, die jeweils erforderlichen Beschlüsse wurden mit sehr großen Mehrheiten in der Gemeindevertretung gefasst. Davon ausgehend arbeitete die Brandenburgische Schlösser gGmbH die entsprechenden Projekte ILE I und ILE II aus und stellte entsprechende Fördermittelanträge aus dem EU-Fonds für „Integrierte Ländliche Entwicklung“, die bewilligt wurden.
Nun konnten mit Millionenaufwand Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten im Schlosspark, im Gutshof und im Schloss selbst realisiert werden; mit der Gemeinde wurden auf dieser Grundlage langfristige Mietverträge zur Nutzung von Räumlichkeiten im Schloss und im Gutshofbereich (zur Nutzung als Versammlungsräume für die Gemeinde Großkmehlen, als Hochzeitssaal, für Vereine, als Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde) abgeschlossen. In den Präambeln dieser Mietverträge wurde jeweils vereinbart:

„….Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat das Schloss Großkmehlen mit Nebengelass und Schlosspark mit großem Aufwand saniert. Das Schlossareal, als Ort der Kommunikation und als gesellschaftliches Zentrum der ganzen Gemeinde, soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein. ….“

Inzwischen ist eine neue Situation eingetreten:

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz erwägt den Verkauf der Objekte, die sich im Besitz der Brandenburgischen Schlösser gGmbH befinden. Sie begründet ihre Absicht unter anderem damit, dass das Land Brandenburg selbst sich von seiner ursprünglichen Beteiligung von 50% bei der Gründung der Brandenburgischen Schlösser GmbH auf heute nur noch 5% verabschiedet hat. Das führe zu einer sehr einseitigen Kostenbelastung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die diese nicht auf Dauer tragen möchte.

Das Engagement der Gemeinde im Schlossareal durch Grundstückskäufe und Mietverträge erscheint nun heute eher als Verkaufshindernis für die Immobilie und weniger als ein Beitrag zur Unterstützung identitätsstiftender Wirkungen von Kulturdenkmalen in der „Hauptstadt-fernen Region“.

Diese Situation steht im Gegensatz zu dem erklärten Willen der neuen Brandenburger Landesregierung, wonach die Entwicklung der Peripherie des Landes besser beachtet werden solle, zumal wenn sie Entwicklungsachsen (hier die Achse Dresden-Berlin) betrifft.

Während für 30 Schlösser zwischen Rheinsberg und Königs-Wusterhausen über die Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten“ bis 2030 noch einmal 400 Mio € zur Verfügung stehen, steht die Zukunft der Objekte der „Brandenburgischen Schlösser GmbH“ (die ja seit 200 Jahren - „Wiener Kongress“ - auch meist preußisch sind) in den Sternen.

Hier sucht man externe „Investoren“.
Dem Vernehmen nach gibt es keinerlei Verkaufsabsichten bezüglich auch nur einer der Immobilien aus der Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten“.

Vor diesem Hintergrund bitte ich darum zu prüfen, den einfach unanständigen Anteil des Landes an der „Brandenburgischen Schlösser GmbH“ deutlich zu erhöhen.

Die mit öffentlichen und Fördermitteln wieder hergestellten Kulturdenkmale sind überregional bedeutend und sie sollten deshalb bei ihrer Nutzung auch einen überregionalen Bezug erhalten.
Dieser überregionale Bezug von Objekten der Brandenburger Schlösser GmbH ist bei entsprechender Haltung und Engagement der Landkreise und der Landesregierung am besten zu erreichen.
Hier gibt es erhebliches Verbesserungspotential.
Dieses ist zu nutzen, damit auf diesem Wege wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte umgesetzt werden können.

Dr. Gerd Müller-Hagen,
Tel. 035755/6108
Oberweg 32
01190 Kleinkmehlen

Februar 2020

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